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Stiftung für Künstler:innen in Not

Diese Stiftung unterstützt Künstler:innen oder ihre Angehörigen in finanziellen Notlagen – etwa bei Krankheit, im Alter oder bei unverschuldeter Erwerbslosigkeit. Vorrangig berücksichtigt werden Basler Bürger:innen, unabhängig von Wohnsitz, sowie in Basel lebende Schweizer Künstler:innen. In Ausnahmefällen können auch ausländische Kunstschaffende gefördert werden, sofern sie seit Langem in Basel wohnhaft sind.

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Secteurs: arts visuels

Régions: Bâle-Ville

But: «Die Stiftung für Künstlerinnen und Künstler in Not unterstützt hiesige Künstler oder ihre Angehörigen im Falle von Krankheit, Alter oder unverschuldeter Verdienstlosigkeit. In erster Linie sind zu berücksichtigen Basler Bürger:innen, ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz; in zweiter Linie hier wohnende Schweizer Bürger:innen, ausnahmsweise auch ausländische, seit längerer Zeit in Basel ansässige Künstler:innen.»

Critères d'exclusion: Es können nur Gesuche von bildenden Künstler:innen angenommen werden, welche den oben genannten Bedingungen des Stiftungszwecks entsprechen und diese nachweisen können. Dem Gesuch, welches die Notlage darlegt, muss nebst einem CV und einem Kunst-Portfolio die Steuerveranlagung des Vorjahres beigelegt werden, um die allgemeine Vermögenssituation beurteilen zu können und auch Missbrauch zu verhindern. Bitte beachten Sie, dass der Stiftungszweck von Anfang an explizit auf bildende Künstler:innen in und aus Basel ausgerichtet war, so dass leider keine Anträge von Personen berücksichtigt werden können, die diese Voraussetzungen nicht nachweisen können.

Demandes: Es können nur Gesuche von bildenden Künstler:innen entgegengenommen werden, die dem oben genannten Stiftungszweck entsprechen und dies nachweisen können.

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
● Gesuchsschreiben mit Darlegung der Notlage (inkl. angefragtem Betrag)
● CV
● Portfolio oder Webseite
● Steuerveranlagung des Vorjahres zur Beurteilung der Vermögenssituation und zur Missbrauchsprävention
● Für ausländische Gesuchstellende: Kopie des Ausländerausweises sowie Wohnsitzbestätigung Basel-Stadt (falls keine Steuerunterlagen vorliegen)

Bitte beachten Sie, dass der Stiftungszweck von Anfang an ausdrücklich auf bildende Künstler:innen in und aus Basel ausgerichtet ist. Gesuche von Personen, die diese Voraussetzungen nicht nachweisen können, können leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch per E-Mail an stiftungen@kunsthallebasel.ch. Sollten Sie keine E-Mail versenden können, senden Sie die Unterlagen bitte per Post an die untenstehende Adresse.

Remarques: Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus Lionel Schüpbach (Rechtsanwalt, Stiftungsratspräsident), Mohamed Almusibli (Direktor der Kunsthalle Basel) und Sophie Jung (Künstlerin und Dozentin).

Spenden
Wenn Sie der Stiftung für Künstlerinnen und Künstler in Not helfen möchten, lokale Künstler:innen zu unterstützen, bitten wir Sie, eine Spende auf das hier unten angegebene Konto zu überweisen und Ihr Umfeld sowie Ihre Freund:innen auf diese Stiftung aufmerksam zu machen. Die Stiftung ist gemeinnützig; die Spenden sind daher als freiwillige Zuwendungen von Ihren Steuern absetzbar. Sämtliche Einnahmen, welche die Spendenaktion generiert, werden an betroffene Personen ausbezahlt.

Spendenkonto
Name: Basler Kunstverein – Stiftung für Künstlerinnen und Künstler in Not
IBAN: CH80 0877 5075 3640 0010 0

Site Internet:
E-mail: stiftungen@kunsthallebasel.ch
Téléphone: +41 61 20 69 900
Téléphone: +41 61 20 69 902

Stiftung für Künstler:innen in Not c/o Basler Kunstverein
Klostergasse 5
Schweiz-4051 Basel